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1. Geltungsbereich
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und/oder seinem anmeldenden Arbeitgeber – nachfolgend Teilnehmer – an Seminaren, Kursen, Schulungen und Workshops – nachfolgend Lehrgang – die von der FLUSSAKADEMIE DEYMANN GmbH – nachfolgend Akademie – angeboten werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab dem 01.10.2024 Anwendung.

2. Anmeldung
a) Die Anmeldung zum Lehrgang hat schriftlich zu erfolgen. Hierbei muss die vierwöchige Anmeldefrist vor Lehrgangsbeginn eingehalten werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung zum Lehrgang erkennt der Teilnehmer die AGB an.
b) Die Anmeldung muss den vollständigen Namen des Teilnehmers, die vollständige Firmen- und Rechnungsanschrift nebst Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse und die Angabe, ob der Lehrgang als Firmenkunde oder als Privatperson gebucht wird, beinhalten.
c) Um ein effektives Arbeiten im Lehrgang und ein individuelles Eingehen des Lehrgangsleiters auf jeden Teilnehmer zu ermöglichen, ist der Teilnehmerkreis generell begrenzt.
d) Die Akademie behält sich das Recht vor, aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen Anmeldungen nicht zu berücksichtigen
e) An den Lehrgängen der Akademie kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen der Erreichung des Lehrgangszieles entgegenstehen.
f) Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zum Lehrgang durch die Akademie wird die Anmeldung rechtsverbindlich.
g) Sollte eine Anmeldung derart erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung zum Lehrgang per Post nicht möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung von Akademie in geeigneter Weise (Fax oder E-Mail) bestätigt oder der Lehrgang angetreten wird.

3. Leistungen
a) Die im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Lehrgangsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer und Lehrgangstermin. Kosten für die An- und Abreise werden nicht getragen. Sofern es in der Lehrgangsbeschreibung nicht ausdrücklich anders steht, ist eine Unterbringung nicht vorgesehen und in den Lehrgangskosten nicht enthalten. Gleiches gilt auch für die Verpflegung (Essen und Getränke).
b) Jeder Teilnehmer wird gebeten, vor Anmeldung zu einem Lehrgang sorgfältig zu prüfen, ob er die erforderlichen qualitativen Voraussetzungen erfüllt. Eine Erstattung der Kosten bei Nichterfüllung etwaiger Voraussetzungen erfolgt nicht.
c) Die Akademie stellt dem Teilnehmer vorbereitetes urheberrechtliches Unterrichtsmaterial ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zur Verfügung; z. T. schon für eine Vorbereitungsphase und/oder auch zur Nacharbeit. Sämtliche Rechte bleiben bei der Akademie. Vervielfältigungen oder die Weitergabe – auch nur auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Akademie gestattet. Bei Zuwiderhandlungen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.

4. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nicht erstattet.

5. Stornierung/Nichterscheinen/Abbrechen bei Lehrgängen
a) Die Stornierung einer Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen und ist bis vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei.
b) Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung bis einer (1) Woche vor Lehrgangsbeginn werden 75% der Lehrgangsgebühr fällig.
c) Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung ab einer (1) Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Lehrgang fallen 100% der Lehrgangsgebühr an.
d) Bei Abbruch des Lehrgangs durch den Teilnehmer erfolgt keine Erstattung, auch nicht anteilig.

6. Lehrgangsabsage/Haftung
a) Die Akademie behält sich das Recht vor, Lehrgänge örtlich oder zeitlich zu verlegen oder Lehrgänge wegen höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl, Verhinderung des/der Dozent/en oder bei Störungen am Veranstaltungsort abzusagen. Eine Absage wird dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt.
b) Bei einer Absage durch die Akademie wird versucht, den Teilnehmer auf einen Ausweichtermin umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die bereits überwiesene Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet.
c) Wegen Lehrgangsabsage entstandene Kosten, wie z.B. Reisekosten oder Arbeitsausfall, werden nicht erstattet.
d) Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten der Akademie oder durch die Akademie angemietete Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr.
e) Ansprüche der Teilnehmer auf Schadenersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche der Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Akademie nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche der Teilnehmer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bedingungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Fälligkeit und Zahlung der Lehrgangsgebühren
a) Die mit der Anmeldebestätigung zum Lehrgang in Rechnung gestellte Lehrgangsgebühr ist bis spätestens vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig und zu überweisen.
b) Prüfungsgebühren sowie Gebühren für die Ausstellung von Patenten und Bescheinigungen durch Behörden, Tests und Unterrichtsmaterial fallen gesondert an, es sei denn, es ist ausdrücklich im Lehrgangsprogramm anders ausgewiesen und sind vom Teilnehmer direkt zu bezahlen.
c) Gerät der Teilnehmer mit der Überweisung der Rechnungssumme in Verzug, kann die Akademie den Vertrag fristlos kündigen. Das Recht der Akademie, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

8. Datenschutz
Die bei der Anmeldung von der Akademie erfragten Daten des Teilnehmers wie Name, Anschrift, Telefonnummer werden nur für interne Zwecke genutzt. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt.
Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für die interne Weiterverarbeitung der Akademie unter strikter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes gespeichert.

9. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Lehrgänge können durch die Akademie Foto- und Videoaufnahmen erstellt
werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können. Diese Aufnahmen dürfen von der
Akademie für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (z. B. Website, Social Media,
Printmedien) verwendet und veröffentlicht werden.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden. Sofern der
Teilnehmer mit der Verwendung seiner Abbildungen nicht einverstanden ist, hat er dies der
Akademie vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich mitzuteilen.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung/en ist eine neue wirksame Vereinbarung zu treffen, welche dem Sinn und Zweck der ursprünglichen, aber unwirksamen Vereinbarung möglichst nahekommt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Meppen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.